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|  |  |  1 - Gites et Chambres d' Hôtes dans un Moulin à eau dans le sud, Chambres d`Hôtes Le Bez (par Ferrières) (81) |  |  |
Beschreibung
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Klima und Wetter
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Preise, Ab 75€
Zimmer |
Nebensaison |
Mittler |
Haupt |
Gîte `chez les enfants du meunier` 2-4 pers |
380 |
470 |
550 |
Gîte `jean record` 2/3 pers |
380 |
470 |
550 |
Gîte `paul corbière` 2/3 pers |
380 |
470 |
550 |
Gîte `le pilou` |
380 |
470 |
550 |
Chambre d'hôte |
75 |
85 |
95 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen :
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€/Nacht
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Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Details zur Anzahlung und Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.
3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
4. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
5. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in gereinigtem Zustand (Endreinigung) zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Falls der Mieter die Endreinigung nicht selbst durchführen möchte, wird dieser Service in Rechnung gestellt.
6. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: Per Einschreiben mit Rückschein (des Datums wegen):
- bis 31 Tage vor Anreise: Rückerstattung der Anzahlung.
- Ab 30 Tage vor Anreise: Der gezahlte Mietpreis wird nicht zurückerstattet, es sei denn, Der Mieter hat einen Ersatzmieter.
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen an. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietpreis.
Massgebend für die Rückzahlung ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
Bei vorzeitigem Mietabbruch aus welchem Grund auch immer bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
7. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
8. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Es wird empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Französisches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.
13. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht betroffen.
Gerichtsstand für das ordentliche Rechtsverfahren ist Castres/Frankreich.
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Anfahrtsskizze
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